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Ski-Gott

Kitzbühel geschockt: Die Sex-Akte Sailer

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Ski-Gott Sailer stand unter Verdacht der "Notzucht" einer Prostituierten.

Die Akte aus dem österreichischen Bundesministerium der Justiz trägt die nüchterne Geschäftszahl 85797/74, enthält jedoch höchst brisanten Sprengstoff: Es geht um die Strafsache gegen Toni Sailer, die Straftat eines Österreichers in Polen.

Der Inhalt erschüttert Kitzbühel, den noblen Heimatort des Jahrhundert-Sportlers und der Wintersport-Schickeria, kurz vor den Hahnenkamm-Rennen. Die Enthüllungen einer Recherche-Plattform (Standard, Dossier.at, ORF) treffen das ganze Land bis ins Mark.

Dem großen Toni Sailer, dem dreifachen Olympiasieger, dem siebenfachen Weltmeister, dem Filmstar und Frauenschwarm wird in dem Akt die Misshandlung einer jungen Prostituierten (28) im Jahre 1974 im polnischen Zakopane vorgeworfen. Da war Toni Sailer 38 Jahre alt und Technischer Direktor des ÖSV.

Aus Vergewaltigung wurde
 Körperverletzung

Abends im Hotel "Sport" soll das geschehen sein, was bis heute nicht bewiesen ist und von Sailer selbst abgestritten wurde. Angetrunken soll er über die gefesselte Gelegenheitsprostituierte Janina S. hergefallen und diese schwer verletzt haben. Sie warf ihm Vergewaltigung vor, der Ski-Star wurde kurzzeitig festgenommen.

Sailer wurde nie angeklagt. Das hatte auch mit der Einflussnahme der heimischen Regierung und der Diplomatie auf die pikante Causa um den berühmten Sohn der Republik zu tun. Es ist das eigentlich Spannende an der Akte 85797/74, die jetzt vom Justizministerium zur Einsicht freigegeben wurde.

Die Vorwürfe gegen Sailer wurden auch damals bekannt, das bilaterale Strippenziehen im Hintergrund jedoch nicht. Der Politik gelang es, den Vorwurf der "Notzucht" in eine Körperverletzung herunter zu verhandeln. Kein Offizialdelikt in Polen und in Österreich verjährt. Sailer war raus.

Die Journalisten griffen den Fall wegen der Missbrauchsdebatte im ÖSV auf, die von Rennläuferin Nicola Werdenigg ausgelöst worden war. Für Sailer, der 2009 starb, gilt auch postmortal die Unschuldsvermutung.

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