Darf man so sagen

Keine Strafe für 'Kickl ride to Höll'-Plakat

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Das Plakat mit dem Schriftzug "Kickl ride to Höll" bleibt nun doch straffrei.

Die Tat ist laut dem Strafamt im Wesentlichen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, berichtete die "Tiroler Tageszeitung" in ihrer Donnerstagsausgabe. Die Verwaltungsstrafverfahren wurden eingestellt.

Nach dem Rennen Anzeigen wegen Anstandsverletzung

Die beiden Männer hatten sich am 30. September während des Rennens am Eingang zur "Höttinger Höll" postiert und das offensichtlich an Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gerichtete Plakat hochgehalten. Zwei anwesende Polizisten nahmen zunächst die Personalien der beiden auf. Nach Rücksprache mit der Einsatzleitung wurden den beiden Fans nach dem Rennen schließlich mitgeteilt, dass gegen sie Anzeigen wegen Anstandsverletzung folgen werden. Da es sich dabei um einen Offizialdelikt handelt, müsse die Polizei Anzeige erstatten, sonst wäre es Amtsmissbrauch, hatte eine Sprecherin der Exekutive nach Bekanntwerden des Falls erklärt.

Rücktrittsaufforderung müssten sich Politiker gefallen lassen

Im Herbst hatte dann einer der beiden eine Strafverfügung wegen Anstandsverletzung über 80 Euro erhalten. Der Mann erhob Einspruch. Der zweite Rad-Fan hatte zwar keine Strafverfügung erhalten, er war aber vom Strafamt zur Rechtfertigung aufgefordert worden. Auch bei ihm wurde ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Die offenkundige Botschaft - eine Rücktrittsaufforderung - müssten sich Politiker in einer Demokratie gefallen lassen, befand nun aber das Strafamt. Weshalb beide Verfahren eingestellt wurden.
 
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