Müller-Weissina bestreitet Dopingvorwürfe

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Sprinterin Bettina Müller-Weissina hat am Mittwoch über ihren Anwalt Christian Horwath mitgeteilt, dass sie die gegen sie erhobenen Dopingvorwürfe "aufs Heftigste" bestreitet. Außerdem sei der Antrag auf vorläufige Suspendierung gegen die 36-Jährige mit Beschluss der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) vom Dienstag abgelehnt worden.

"Frau Bettina Müller-Weissina hat weder verbotene Substanzen konsumiert, noch solche gekauft", hieß es im Schreiben von Horwath. "Es fehlen jegliche Beweise für den behaupteten Verstoß des Dopings. Faktum ist, dass Frau Bettina Müller-Weissina im Zeitraum zwischen Februar 2009 bis Februar 2010 insgesamt 11-mal negativ auf Doping getestet wurde. Die diesbezüglichen negativen Tests liegen uns vor."

Die Rechtskommission der NADA hatte am 6. März mitgeteilt, dass ein Dopingverfahren gegen Müller-Weissina anhängig ist. Die NADA hatte gegen die Leichtathletin am 3. März dieses Jahres einen Prüfantrag auf Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen sowie Suspendierung eingebracht. Die mündliche Verhandlung in dieser Causa findet am 14. April in Wien statt.

Den Fall Müller-Weissina, die von 1998 bis 2000 wegen Anabolika-Dopings eine zweijährige Sperre abgesessen hatte, hat ein Bericht der "Sportwoche" im November 2009 ins Rollen gebracht. Die gebürtige Berlinerin hatte per SMS bei einem in der Szene einschlägig bekannten Mann nach dem Wachstumshormon STH gefragt. Die SoKo-Doping hatte diesen SMS-Verkehr abgefangen und Müller-Weissina dazu befragt.

Die nun in der Steiermark in Hausmannstätten lebende Athletin hatte erklärt, dass sie STH zwar angefragt, aber nie bezogen hätte. "Diese Anfrage hat sie nicht für sich gemacht", betonte ihr Anwalt im Gespräch mit der APA und kündigte eine Anzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses an.

Der Österreichische Leichtathletik-Verband (ÖLV) hatte aufgrund des Artikels in der "Sportwoche" die NADA unterrichtet, um Klarheit im Fall Müller-Weissina zu erhalten. Der Sprinterin droht nun im schlimmsten Fall als Doping-Wiederholungstäterin eine lebenslange Sperre.

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